Nachdem ich bereits im November 2016 eine 3-wöchige Kur genossen habe, habe ich beschlossen, erneut um eine solche anzusuchen. Zu meiner Überraschung hat die Pensionsversicherungsanstalt dies anstandslos genehmigt und so habe ich am 02.02.20 meine zweite Kur angetreten.

Auch dieses Mal war meine Wirbelsäule das Ziel – denn die ist, um meinen früheren Hausarzt zu zitieren, „einen einzige Baustelle“. Morbus Scheuermann, Chondrosen im Bereich der Halswirbelsäule, Spondylosis deformans im Bereich der Brustwirbelsäule – um nur einige zu nennen. Dass ich noch halbwegs gerade stehen und gehen kann, wundert mich.

Zum Glück gibt’s Therapien

Eine Kur ist ja nun kein Erholungsurlaub, sondern eine mehrwöchige Therapie (aber die Erholung gehört trotzdem dazu, soll aber nicht im Vordergrund stehen). Jeder Kurgast bekommt nach einer kurzen ärztlichen Untersuchung einen genau abgestimmte Therapieplan, der eingehalten werden MUSS – dies wird einem gleich zu Kurbeginn deutlich vermittelt.

Hier ein Ausschnitt aus meinem Therapieplan vom Dienstag, 11.02.:
07:00 – 07:30 Teilkörpermassage
09:00 – 09:10 Zwischenuntersuchung
10:00 – 10:30 Ausdauertraining
11:00 – 11:25 Krafttraining inkl. Sensomotoriktraining
13:30 – 14:00 Inhalation (weil ich erkältet war)
14:40 – 15:00 Iontophorese (eine Art Elektrotherapie)

Und so ähnlich geht’s 3 Wochen durch (außer sonntags). Und die Zeiten muss man genau einhalten; die Teilnahme muss man auf einer Namensliste bestätigen, während der/die Therapeut/in die durchgeführte Therapie im Plan des/der Patienten/in bestätigt. Nach Abschluss der Kur werden alle Unterlagen an den Leistungsträger geschickt, also jene Institution, welche die Kur bezahlt (z.B. die Pensionsversicherungsanstalt).

Natürlich ist auch das Hotel wichtig, in dem man die Kur verbringt! Bei mir war es das GESUNDHEITSRESORT WEISSBRIACH der OptimaMed-Gruppe. Ein Haus, dass ich nur empfehlen kann – auch für einen Erholungsurlaub ohne Kur.